Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg: 5,0%
Beim Kauf einer Immobilie in Baden-Württemberg fällt eine Grunderwerbsteuer von 5,0% des Kaufpreises an. Das ist der zweitniedrigste Satz in Deutschland (nur Bayern ist mit 3,5% günstiger).
Berechnung
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (5,0%) |
|---|---|
| 250.000 EUR | 12.500 EUR |
| 350.000 EUR | 17.500 EUR |
| 450.000 EUR | 22.500 EUR |
| 550.000 EUR | 27.500 EUR |
| 700.000 EUR | 35.000 EUR |
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
- Kaufvertrag wird beim Notar unterschrieben
- Finanzamt erhält automatisch eine Mitteilung
- Steuerbescheid kommt innerhalb von 2-8 Wochen
- Zahlung ist innerhalb von 4 Wochen nach Bescheid fällig
- Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nach Zahlung ausgestellt
- Grundbucheintragung erst nach Unbedenklichkeitsbescheinigung möglich
Tipps zum Sparen
1. Inventar separat ausweisen
Einbauküche, Markisen, Sauna oder Gartenhaus können im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden. Auf diesen Anteil fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Beispiel: Bei einer Einbauküche im Wert von 15.000 EUR sparen Sie 750 EUR Grunderwerbsteuer.
2. Instandhaltungsrücklage abziehen
Bei Eigentumswohnungen kann die anteilige Instandhaltungsrücklage vom Kaufpreis abgezogen werden.
3. Grundstück separat kaufen
Beim Neubau: Wenn Sie das Grundstück vor dem Bauvertrag kaufen, fällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis an — nicht auf die Baukosten.
Grunderwerbsteuer im Bundesvergleich
| Bundesland | Steuersatz |
|---|---|
| Bayern | 3,5% |
| Baden-Württemberg | 5,0% |
| Niedersachsen | 5,0% |
| Hessen | 6,0% |
| NRW | 6,5% |
| Brandenburg | 6,5% |
| Schleswig-Holstein | 6,5% |
Fazit
Die Grunderwerbsteuer ist ein erheblicher Kostenfaktor beim Immobilienkauf in Baden-Württemberg. Planen Sie diese in Ihre Finanzierung ein — wir berücksichtigen alle Nebenkosten in unserer Beratung.